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Aarenau Aarau – Land in Sicht

Aktuell

Grundsätze


Die Schlussberichte zu den Ausschreibungen von Etappe 1 und Etappe 2 können bei der Ortsbürgergemeinde bestellt werden:

  • als DVD gegen eine Schutzgebühr von CHF 20, inkl. Porto
  • in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von CHF 30, inkl. Porto.

Bestellung bitte über Kontakt

8 Grundsätze der OBG Aarau

Die Grundeigentümerin hat an der Ortsbürgergemeinde- versammlung vom 2. Juni 2003 acht Grundsätze für die Überbauung aarenau im Scheibenschachen verabschiedet. Diese lauten (gekürzt):

  1. Im Areal Scheibenschachen soll schrittweise ein vorbildlicher neuer Stadtteil entstehen.

  2. Auf dem Areal soll in den unterschiedlichsten Formen (Eigentum, Miete, Reihenhäuser, Geschosswohnungen, etc.) hauptsächlich Wohnraum in einer relativ hohen Dichte, geschaffen werden.

  3. Die Überbauung soll marktgerecht sein, die Entwicklungsmöglichkeiten für zukünftige Generationen offen halten, eine überdurchschnittliche Siedlungsqualität garantieren sowie einen hohen Wohnwert schaffen.

  4. Die Neubauten, die Grünräume und die Übergänge zu den bestehenden Quartieren, den Waldstücken, dem Rombächli und der Aare sind sorgfältig zu planen und zu erstellen.

  5. Die Überbauung soll einer altersmässig und sozial gut durchmischten Bevölkerung dienen und entsprechende Steuererträge generieren.

  6. Die Erschliessungsaufgaben sollen möglichst auf eine zentrale Verkehrsachse konzentriert werden.

  7. Die Ortsbürgergemeinde strebt eine dem Potential des Areals angemessene Wertschöpfung durch den Verkauf oder die Baurechtsabgabe an und behält sich eigene Reinvestitionsmöglichkeiten offen.

  8. Die erforderlichen Verfahren für die Planung (Umzonung, Sondernutzungsplan oder generelles Erschliessungsprojekt) sollen rasch und effizient umgesetzt werden.

    Die Grundsätze 6 und 8 sind mit der zwischenzeitlichen Rechtskraft der Bau- und Nutzungsordnung und des Gestaltungsplanes sowie mit der Realisierung der zentralen Verkehrsachse (Aarenaustrasse) heute weitgehend umgesetzt.


Grundsätze (pdf)

6. Juni 2016
Die Ortsbürgergemeinde-versammlung heisst den Baukredit für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern und Sanierung und Umnutzung des denkmalgeschützten Schützenhauses zu einem Quartierbistro auf dem Baufeld 2 mit grossem Mehr gut.
4. April 2016
Der Stadtrat hat die Botschaft für den Kreditantrag für den Bau von drei Mehrfamilienhäusern und die Sanierung und Umbau des ehem. Schützenhauses zu einem Bistro auf dem Baufeld 2, zu Handen der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 6. Juni 2016, verabschiedet. Während der Aktenauflagefrist vom 23. Mai - 6. Juni 2016 werden die Pläne des Bauprojektes im Rathaus öffentlich ausgestellt. Die Ausstellung wird mit einer Medienveranstaltung am 20. Mai 2016 eröffnet.
14. April 2016
Die Vermittlung des Baulandes (Baufeld 8) im Baurecht ist gestartet. Die Transaktion wird mittels Bieterverfahren durchgeführt:
www.biete-bauland.ch.
Die Genehmigung des künftigen Baurechtsvertrages durch die Ortsbürgergemeindeversammlung ist am 21. November 2016 geplant.


Ortsbürgergemeinde Aarau
Rathausgasse 1
5000 Aarau
Tel. 062 836 05 79
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