Aarenau
Grundsätze
Studien und Projekt Etappe 2
Bauten Etappe 1
Ortsbürgergemeinde Aarau
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Die Schlussberichte zu den Ausschreibungen von Etappe 1 und Etappe 2 können bei der Ortsbürgergemeinde bestellt werden:
- als DVD gegen eine Schutzgebühr von CHF 20, inkl. Porto
- in gedruckter Form gegen eine Schutzgebühr von CHF 30, inkl. Porto.
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8 Grundsätze der OBG Aarau
Die Grundeigentümerin hat an der Ortsbürgergemeinde- versammlung vom 2. Juni 2003 acht Grundsätze für
die Überbauung aarenau im Scheibenschachen verabschiedet. Diese lauten (gekürzt):
- Im Areal Scheibenschachen soll schrittweise ein vorbildlicher neuer Stadtteil entstehen.
- Auf dem Areal soll in den unterschiedlichsten Formen (Eigentum, Miete, Reihenhäuser, Geschosswohnungen, etc.) hauptsächlich Wohnraum in einer relativ hohen Dichte, geschaffen werden.
- Die Überbauung soll marktgerecht sein, die Entwicklungsmöglichkeiten für zukünftige Generationen offen halten, eine überdurchschnittliche Siedlungsqualität garantieren sowie einen hohen Wohnwert schaffen.
- Die Neubauten, die Grünräume und die Übergänge zu den bestehenden Quartieren, den Waldstücken, dem Rombächli und der Aare sind sorgfältig zu planen und zu erstellen.
- Die Überbauung soll einer altersmässig und sozial gut durchmischten Bevölkerung dienen und entsprechende Steuererträge generieren.
- Die Erschliessungsaufgaben sollen möglichst auf eine zentrale Verkehrsachse konzentriert werden.
- Die Ortsbürgergemeinde strebt eine dem Potential des Areals angemessene Wertschöpfung durch den Verkauf oder die Baurechtsabgabe an und behält sich eigene Reinvestitionsmöglichkeiten offen.
- Die erforderlichen Verfahren für die Planung (Umzonung, Sondernutzungsplan oder generelles Erschliessungsprojekt) sollen rasch und effizient umgesetzt werden.
Die Grundsätze 6 und 8 sind mit der zwischenzeitlichen Rechtskraft der Bau- und Nutzungsordnung und des Gestaltungsplanes sowie mit der Realisierung der zentralen Verkehrsachse (Aarenaustrasse) heute weitgehend umgesetzt.
Grundsätze (pdf)
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